Am 19. September 2016 hat der Nationalrat als Zweitrat mit 93:87 Stimmen bei 5 Enthaltungen entschieden, das in der nationalen Tierschutzverordnung vorgeschriebene Hundekurs-Obligatorium (Sachkundenachweis) aufzuheben. Der Ständerat hatte der entsprechenden Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH) bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt.
Nach dem Entscheid des Parlaments hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Umsetzung beschlossen.
Die Aufhebung tritt somit per den 1. Januar 2017 in Kraft.
Die SKN Pflicht ist damit ab dem 1. Januar 2017 auch im Kanton Basel-Landschaft aufgehoben. Davon ausgenommen sind Halterinnen und Halter bewilligungspflichtiger Hunde gemäss kantonaler Hundegesetzgebung.
Betreffend einer allfälligen Einführung der SKN-Pflicht für alle Hundehalter auf kantonaler Ebene fehlen zur Zeit die gesetzlichen Grundlagen.
Gemäss § 10 Abs. 7 des kommunalen Reglements über das Halten von Hunden vom 4. Juni 2004 hat der Gemeinderat die Gebühren für die Hundehaltung jährlich neu festzulegen.
Nachdem die Gebühren für die in unserer Gemeinde gehaltenen Hunde letztmals auf den 1. Januar 2010 der allgemeinen Teuerung beziehungsweise den geänderten Grundlagen angepasst worden sind, hat der Gemeinderat entschieden, die Hundegebühren im Jahr 2023 unverändert zu belassen.
Die Gebühren für die Hundehaltung sehen für das Jahr 2023 somit wie folgt aus:
Gemeindeverwaltung
Kirchgasse 3
4207 Bretzwil
Schalterstunden:
Mo, Mi, Fr 09.00 - 11.00 Uhr
Do 17.00 - 19.00 Uhr
Tel. 061 943 04 40
Mail: gemeinde@bretzwil.ch