Werden im Rahmen eines Bau- oder Umbauvorhabens neue Wasserarmaturen erstellt, ist das Einreichen eines Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuchs erforderlich. Das gilt auch, wenn neue Parzellenflächen versiegelt, d.h. bebaut werden. Weitere Angaben finden Sie auf dem kombinierten Gesuchsformular Wasseranschluss- und Kanalisationsgesuch.
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Gemeindeverwaltung
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